RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
Baukindergeld geht an den Start
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung. Seit dem 18. 9. 2018 können bei der KfW Bankengruppe Anträge für das Baukindergeld gestellt werden.
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Das Baukindergeld wird flächendeckend in Deutschland bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 € pro Kind gewährt. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 € je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre ausgezahlt. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1. 1. 2018.
Nach dem jeweiligen Landesbaurecht sind nur anzeigepflichtige Vorhaben förderfähig, wenn die zuständige Gemeinde nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung (LBauO) durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens zwischen dem 1. 1. 2018 und dem 31. 12. 2020 begonnen werden durfte. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1. 1. 2018 und dem 31. 12. 2020 unterzeichnet worden sein.
Detaillierte Informationen zum Baukindergeld und Antragstellung unter: www.kfw.de/424und www.kfw.de/info-zuschussportal
(PM BMI v. 13. 9. 2018)