ZfIR 2018, 675

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGKG § 48 Abs. 1; BGB § 632a Abs. 3 Satz 1160. Festsetzung des Gebührenstreitwerts anhand zurückbehaltenden Kaufpreisanteils bei gegenüber Bauträger geltend gemachter Übergabe einer Eigentumswohnung GKG§ 48 BGB§ 632a ZfIR 2018, 676 KG, Beschl. v. 14.08.2018 – 21 W 5/18 (LG Berlin)KGBeschl.14.8.201821 W 5/18LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Nimmt der Erwerber einer neu errichteten Wohneinheit den Bauträger auf deren Übergabe in Anspruch und stellt der Bauträger seine Verpflichtung nicht generell in Abrede, sondern hält nur die vom Erwerber geleisteten oder Zug um Zug angebotenen Vergütungsanteile für zu gering, dann beläuft sich der Gebührenstreitwert dieser Klage nicht auf den Wert der Wohneinheit, sondern auf die Höhe des umstrittenen Vergütungsanteils.

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