RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2017
Aktuell
AG Frankfurt/M.: Mieter muss Überprüfung von Rauchmeldern dulden
Mieter sind dazu verpflichtet, einen Techniker zur Überprüfung der Rauchmelder in ihre Wohnung zu lassen. Das entschied das AG Frankfurt/M. (AG Frankfurt/M., Urt. v. 26. 6. 2017 – 33 C 1093/17). Damit gaben die Richter der Klage einer Wohnungsgesellschaft statt.
Einer ihrer Mieter hatte sich geweigert, einen Techniker in seine Wohnung zu lassen. Die Wohnungsgesellschaft zog daraufhin sofort vor Gericht. Das Gericht gab diesem Vorgehen nun Recht: Es gehöre zu den „Nebenpflichten aus dem Mietvertrag“, derartige Überprüfungen zu dulden. Als zumutbaren Zeitraum für eine Überprüfung nannte das Gericht die Zeit zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Mindestens zwei Wochen vorher müsse der Termin schriftlich oder durch Aushang angekündigt werden. Weigere sich der Mieter weiter, riskiere er ein Ordnungsgeld und bei Nichtzahlung auch Ordnungshaft, heißt es in der Entscheidung.
(Quelle: SZ vom 30. 8. 2017)