ZfIR 2017, 683

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 464 Abs. 2151. Grundsatz der Fälligkeit des Kaufpreises nach Auflassungserklärung des Vorkaufsverpflichteten gegenüber dem Berechtigten bei beurkundeter Auflassung im Erstvertrag BGB§ 464 BGH, Urt. v. 12.05.2017 – V ZR 210/16 (KG)BGHUrt.12.5.2017V ZR 210/16KG

Leitsatz des Gerichts:

Ist zusammen mit einem Grundstückskaufvertrag die Auflassung erklärt worden, führt dies bei Ausübung eines Vorkaufsrechts in der Regel dazu, dass der von dem Vorkaufsberechtigten geschuldete Kaufpreis erst fällig wird, wenn die Auflassung ihm gegenüber erklärt worden ist. Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Mitbeurkundung der Auflassung nicht (auch) der Sicherung des Käufers, sondern nur der Erleichterung der Vertragsabwicklung dienen sollte.

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