ZfIR 2017, 665

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 RechtsprechungVertragsrechtBGB §§ 535, 578, 305c Abs. 1Zur Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung pauschalierter Nebenkosten (hier: Instandhaltung/-setzung, Hausverwaltung) BGB§ 535 BGB§ 578 BGB§ 305c OLG Hamm, Urt. v. 08.06.2017 – 18 U 9/17 (rechtskräftig; LG Bielefeld)OLG HammUrt.8.6.201718 U 9/17rechtskräftigLG Bielefeld

Leitsatz des Gerichts:

Weist ein formularmäßiger, dem Mieter gestellter Mietvertrag aus, dass sich die Miete aus „Grundmiete“ und „Nebenkostenvorauszahlungen“ zusammensetzt und enthält eine im Mietvertrag im Zusammenhang mit der Regelung der „Mietnebenkosten“ erwähnte (gleichfalls vorformulierte) ZfIR 2017, 666Anlage auch Nebenkostenpositionen, die – gemäß den Ausführungen in dieser Anlage – mit einem bestimmten Pauschalbetrag angesetzt und in dieser Höhe als zu den umlagefähigen Nebenkosten gehörig definiert werden (im konkreten Fall auf einen bestimmten Prozentsatz der Jahres(-netto-)miete, kann es sich dabei um eine überraschende Klausel i. S. v. § 305c Abs. 1 BGB handeln.

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