ZfIR 2016, 687

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und Grundbuchrecht GBO § 12 Abs. 1; GBV § 46 Abs. 1156. Voraussetzungen der Grundbucheinsicht für einen Pressevertreter zu Recherchezwecken GBO§ 12 GBV§ 46 OLG München, Beschl. v. 20.04.2016 – 34 Wx 407/15 (AG Kaufbeuren)OLG MünchenBeschl.20.4.201634 Wx 407/15AG Kaufbeuren

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Gestattung von Grundbucheinsicht an einen Pressevertreter setzt voraus, dass das Rechercheinteresse in tatsächlicher Sicht hinreichend konkret dargelegt wird und sich aus der Sachverhaltsdarstellung ergibt, dass die beantragte Grundbucheinsicht auf die Beschaffung journalistisch verwertbarer Informationen abzielt und daher als Teil der publizistischen Vorbereitungstätigkeit dem Schutzbereich der Pressefreiheit zuzuordnen ist (vgl. BVerfG v. 7. 10. 2000 – 1 BvR 1521/00).
2. Im konkreten Fall verneint für Recherchen „u. a. in Belangen von öffentlichem Interesse aufgrund gesundheits- und Umweltgefahren im Zusammenhang mit ehemaligen militärischen Liegenschaften“ und „Begleitung“ einer Person in einem Verfahren gegen die öffentliche Hand.

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