ZfIR 2016, 686

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrecht BGB § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 281 Abs. 1152. Keine Schadensersatz- oder Ausgleichsansprüche gegenüber Mieter wegen schädlicher Bodenveränderungen bei vertragsgemäßer Nutzung des Grundstücks BGB§ 280 BGB§ 281 OLG Hamm, Urt. v. 04.05.2016 – 12 U 101/15 (LG Bochum)OLG HammUrt.4.5.201612 U 101/15LG Bochum

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Vermieter eines Grundstücks, der sein Grundstück dem Mieter zur Abladung von Materialien zur Verfügung stellt, übernimmt das Risiko, dass durch den vertragsgemäßen Gebrauch auf das Grundstück und seine Substanz eingewirkt wird. Durch die Zahlung des Entgelts sind die durch die vertragsgemäße Nutzung entstehenden Beeinträchtigungen abgegolten.
ZfIR 2016, 687
2. Nutzt der Mieter das Mietobjekt entsprechend der mit dem Vermieter getroffenen Vereinbarungen und kommt es dadurch zu einer schädlichen Bodenveränderung, scheidet ein Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG aus, weil die Verpflichteten (Mieter und Vermieter) „etwas anderes“ vereinbart haben.

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