ZfIR 2015, A 5

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Gesetzgebung: Neue EU-Verordnungen für umweltfreundliche Heizungen

Am 26.9.2015 sind vier EU-Verordnungen über Heizgeräte und Warmwasserbereiter wirksam geworden. Die Verordnungen geben schrittweise Grenzwerte für die Energieeffizienz und die Schadstoffemissionen vor und führen die Energieverbrauchskennzeichnung verpflichtend ein (Verordnung (EU) Nr. 811/2013). Die Europäische Kommission erwartet, dass die Verordnungen rund ein Viertel des EU-Ziels für 2020 zur Einsparung von Primärenergie erschließen.
Unter die neuen Verordnungen fallen sowohl Großanlagen als auch Anlagen wie sie in Einfamilienhäusern genutzt werden.
Ab dem 1.1.2016 sollen in Deutschland auch alte Gas- und Öl-Heizkessel eine Energieverbrauchskennzeichnung erhalten. Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und die Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie 2010/30/EU sind Teil der der ,,integrierten Produktpolitik" der EU-Kommission, die die Umweltwirkungen von Produkten verringern soll.
(Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des UBA und der BAM Nr. 33/2015 vom 25.9.2015)

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