ZfIR 2015, 719

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB §§ 398, 413, 899a; GBO §§ 19, 22, 47Bewilligung nur des ausscheidenden Gesellschafters einer GbR zur Grundbuchberichtigung (Löschung) bei Übertragung seines Gesellschaftsanteils auf MitgesellschafterBGB§ 398BGB§ 413BGB§ 899aGBO§ 19GBO§ 22GBO§ 47KG, Beschl. v. 30.04.2015 – 1 W 466/15 (rechtskräftig)KGBeschl.30.4.20151 W 466/15rechtskräftig

Leitsatz des Gerichts:

Überträgt ein Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts seinen Gesellschaftsanteil auf einen Mitgesellschafter, genügt zur Berichtigung des Grundbuchs durch Löschung des ausscheidenden Gesellschafters dessen Bewilligung; der Bewilligung der verliebenen Gesellschafter bedarf es nicht (Fortführung von Senat, Beschl. v. 19.7.2011 – 1 W 491-492/11).

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