ZfIR 2014, A 5

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Aktuell

Gesetzgebung: Einigung zur Mietpreisbremse

Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas hat mit den Spitzen der Koalitionsfraktionen eine Einigung zur Mietpreisbremse erzielen können.
Danach werden die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip im Maklerrecht so, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, umgesetzt. Mieten werden bei einer Wiedervermietung in Zukunft in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um 10 % übersteigen dürfen. Der Makler muss von demjenigen, der ihn beauftragt hat und in dessen Interesse der Makler tätig geworden ist, bezahlt werden.
Der Gesetzentwurf soll in Kürze ins Bundeskabinett eingebracht werden. Die Regelungen können dann – wie geplant – in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten.
Die Mietpreisbremse gilt nicht für umfassende Modernisierungen und Neubauten. Die Länder erhalten – ab Inkrafttreten 2015 – für fünf Jahre die Möglichkeit, die Gebiete festzulegen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll. Sie werden bis einschließlich 2020 Rechtsverordnungen erlassen können, um Gebiete für die Mietpreisbremse festzulegen. Diese Rechtsverordnungen bleiben dann aber – über das Jahr 2020 hinaus – bis zum Ablauf der in der Rechtsverordnung festgelegten Frist, also maximal fünf Jahre, wirksam.
(Quelle: Aktuelles des BMJV vom 23.9.2014)

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