ZfIR 2014, 714

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 281 Abs. 1, § 434 Abs. 1 BGB, § 437 Nr. 2 BGB, § 444153. Haftung des Verkäufers für fahrlässige Unkenntnis eines (erheblichen) Mangels bei im Grundstücksvertrag neben vertraglich bestimmtem Gewährleistungsausschluss vereinbarter OffenlegungspflichtOLG Karlsruhe, Urt. v. 18.06.2014 – 9 U 184/10 (LG Konstanz)OLG KarlsruheUrt.18.6.20149 U 184/10LG Konstanz

Leitsätze des Gerichts:

1. Verpflichtet sich der Verkäufer im notariellen Grundstückskaufvertrag – trotz eines gleichzeitigen Gewährleistungsausschlusses–, „diejenigen erheblichen versteckten Mängel zu offenbaren, die ihm bekannt sind oder bekannt sein müssten“, dann haftet er für einen Mangel des Hauses bereits dann, wenn er den Mangel vor dem Verkauf infolge Fahrlässigkeit nicht bemerkt hat; ein arglistiges Verhalten ist nicht Voraussetzung für die Haftung des Verkäufers.

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