ZfIR 2014, 714

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 307, 313 Abs. 3 Satz 2152. Fristlose Kündigung des Vermieters wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach verweigerter behördlicher Nutzungsgenehmigung bei dem Mieter AGB-widrig übertragenem KonzessionsrisikoKG, Urt. v. 14.07.2014 – 8 U 140/13 (LG Berlin)KGUrt.14.7.20148 U 140/13LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Zur Kündigung des Vermieters wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 3 Satz 2 BGB), wenn die Mieträume nicht wie vorgesehen als Spielhalle genutzt werden können und die vertragliche Übertragung des Konzessionsrisikos auf den Mieter unwirksam ist.

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