ZfIR 2014, 702

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014RechtsprechungWohnungseigentumsrechtGVG § 72 Abs. 2Zuständigkeit des „WEG-Konzentrationsgerichts“ bei Berufung des Mieters gegen ihn und den Eigentümer als Streitgenossen betreffendem erstinstanzlichen UrteilGVG§ 72BGH, Beschl. v. 03.07.2014 – V ZB 26/14 (LG Essen)BGHBeschl.3.7.2014V ZB 26/14LG Essen

Leitsatz des Gerichts:

Stellt der Rechtsstreit zwar im Verhältnis zwischen dem Kläger und einem Beklagten, nicht aber im Verhältnis zu einem weiteren Beklagten eine Wohnungseigentumssache gem. § 43 Nr. 1 bis 4 oder 6 WEG dar, richtet sich die Zuständigkeit in der Berufungsinstanz jedenfalls dann zweifelsfrei auch für den weiteren Beklagten nach § 72 Abs. 2 GVG, wenn die Entscheidung erster Instanz beide Streitgenossen betrifft.

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