ZfIR 2013, 703

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB §§ 873, 879 Abs. 2, § 883 Abs. 1, § 885 Abs. 1 Satz 1, § 892 Abs. 2; GBO § 44 Abs. 2 Satz 1154. Keine Ergänzung eingetragener Vormerkung oder Klarstellungsvermerk bei Verlängerung der Annahmefrist für KaufangebotOLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.06.2013 – I-3 Wx 82/13 (AG Kleve)OLG DüsseldorfBeschl.20.6.2013I-3 Wx 82/13AG Kleve

Leitsatz des Gerichts:

Hat eine Vertragspartei der anderen ein bindendes befristetes Angebot auf Abschluss von Kaufverträgen gemacht und sind die aus den Kaufverträgen erwachsenden Übereignungsansprüche durch Vormerkung gesichert worden, so bedarf es, wenn die Parteien die Annahmefrist verlängern und die Übereignungsansprüche nach wie vor durch Vormerkung gesichert sehen wollen – ohne dass es hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur sog. Wiederaufladung einer Vormerkung ankommt – weder einer Ergänzung der Bezugnahme im Eintragungsvermerk im Grundbuch, noch eines Klarstellungsvermerks.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell