ZfIR 2013, 703

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 434, 437, 444152. Arglisthaftung des Grundstückverkäufers bei hinreichendem Mangelverdacht nach von ihm in Auftrag gegebenem GutachtenOLG Brandenburg, Urt. v. 21.06.2013 – 5 U 5/11 (LG Neuruppin)OLG BrandenburgUrt.21.6.20135 U 5/11LG Neuruppin

Leitsatz der Redaktion:

Drängt sich dem Verkäufer aufgrund eines eigens beauftragten Verkehrswertgutachtens ein hinreichend konkreter Verdacht (verdeckter) Mängel auf (hier: Risse im Außenmauerwerk, aufsteigende Mauerwerksfeuchtigkeit, Befall tragender Holzbauteile mit Schädlingen), muss er von sich aus auf diese Mängel hinweisen; bereits das Fürmöglichhalten von Mängeln kann eine Arglisthaftung des Verkäufers begründen.

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