ZfIR 2013, 699

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2013RechtsprechungSteuerrechtGrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, § 16 Abs. 3 Nr. 1; AO § 173 Abs. 1 Nr. 2Reduzierung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei vereinbarter nachträglicher Erstattung der Nebenkosten durch den VerkäuferGrEStG§ 9GrEStG§ 16AO§ 173BFH, Urt. v. 17.04.2013 – II R 1/12 (FG Leipzig) +BFHUrt.17.4.2013II R 1/12FG Leipzig

Leitsatz des Gerichts:

Ist der Veräußerer eines Grundstücks verpflichtet, dem Erwerber Erwerbsnebenkosten zu erstatten, vermindert sich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer um die zu erstattenden Kosten mit Ausnahme der Grunderwerbsteuer.

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