ZfIR 2012, A 5

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Aktuell

Energetische Anforderungen werden nicht verschärft

Die energetischen Anforderungen an bestehende Wohngebäude werden zunächst nicht weiter verschärft. Darauf sollen sich die zuständigen Bundesministerien übereinstimmenden Meldungen zufolge geeinigt haben.
Zum Hintergrund: Die EU-Mitgliedsstaaten haben vereinbart, bis zum Jahr 2021 im Neubau einen Niedrigstenergiehausstandard durchzusetzen. Hiernach sollen Gebäude nur noch einen sehr geringen Energiebedarf aufweisen, der zu einem wesentlichen Anteil durch erneuerbare Energien gedeckt wird. In Deutschland werden die energetischen Anforderungen an Wohngebäude im Wesentlichen in der Energieeinsparverordnung festgelegt. Neben den Neubaustandards werden dort auch Regeln für energetische Modernisierungen bestehender Gebäude formuliert. Für den Neubau sollen die Standards nach den Plänen der Bundesregierung schrittweise um 12,5 % erhöht werden.
(Quelle: Pressemitteilung Haus & Grund vom 17.9.2012)

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