ZfIR 2012, 720

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtKAG § 8 Abs. 7 Satz 2; ZVG § 45 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 90 Abs. 1, § 91 Abs. 1160. Persönliche Beitragspflicht des Erstehers für Abwassergebühren trotz fehlender Anmeldung der Forderung im ZV-VerfahrenVG Frankfurt/O., Beschl. v. 27.06.2012 – 5 L 31/12VG Frankfurt/O.Beschl.27.6.20125 L 31/12

Leitsatz der Redaktion:

Hat der Eigentümer sein Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung erworben, ist er zur Zahlung des nach Zuschlag gegen ihn erlassenen Beitragsbescheids (hier: Abwassergebühren) verpflichtet, auch wenn die Beitragsforderung nicht im Rahmen der Zwangsversteigerung angemeldet worden war.

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