ZfIR 2012, 719

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtGBO § 53 Abs. 1 Satz 2; WEG § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 4 Nr. 1, § 8157. Inhaltlich unzulässige Grundbucheintragung von Gemeinschaftseigentum (hier: Treppenhaus) als Sondereigentum aufgrund Widersprüchen in Teilungserklärung und AufteilungsplanOLG München, Beschl. v. 27.06.2012 – 34 Wx 71/12 (AG Traunstein)OLG MünchenBeschl.27.6.201234 Wx 71/12AG Traunstein

Leitsätze des Gerichts:

1. Sind Teilungserklärung und Aufteilungsplan, was die Zugehörigkeit eines Raums zum Sondereigentum betrifft, widersprüchlich, so entsteht kein Sondereigentumsrecht an diesem Raum.

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