ZfIR 2012, 718

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 371, 765153. Herausgabe der Urkunde einer erloschenen Mietkautionsbürgschaft auch auf Verlangen des Mieters nur an BürgenOLG Frankfurt/M., Urt. v. 15.06.2012 – 2 U 252/11 (LG Frankfurt/M.)OLG Frankfurt/M.Urt.15.6.20122 U 252/11LG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Dem Mieter steht nach Wegfall des Sicherungszwecks nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Anspruch gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kautionsbürgschaft grundsätzlich nur an den Bürgen zu, sofern sich nicht aus den vertraglichen Beziehungen unter Einbeziehung der Interessenlage der Beteiligten etwas anderes ergibt.

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