ZfIR 2012, 710

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012RechtsprechungSteuerrechtEStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und Nr. 7, § 7; HGB § 255 Abs. 2, Abs. 3Einbeziehung von Bauzeitzinsen in Bemessungsgrundlage der AfA bei Überschusseinkünften mangels vorhergehenden Abzugs als vorweggenommene WerbungskostenEStG§ 9EStG§ 7HGB§ 255BFH, Urt. v. 23.05.2012 – IX R 2/12 (FG München) +BFHUrt.23.5.2012IX R 2/12FG München

Leitsatz des Gerichts:

Sind Bauzeitzinsen während der Herstellungsphase nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG abziehbar, können sie nach § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB in die Herstellungskosten des Gebäudes einbezogen werden, wenn das fertiggestellte Gebäude durch Vermietung genutzt wird.

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