ZfIR 2011, A 4

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Aktuell

VGH BW: Fotovoltaikanlage auf denkmalgeschütztem Objekt

Der 1. Senat des VGH Baden-Württemberg entschied, dass durch Fotovoltaikanlagen hervorgerufene Beeinträchtigungen eines Kulturdenkmals wegen des in der Verfassung verankerten Klimaschutzes in stärkerem Maße hinzunehmen sind als Beeinträchtigungen durch andere bauliche Veränderungen (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 1.9.2011 – S 1070/11).
In dem Verfahren hatte eine Kirchengemeinde 2008 die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Aufbau einer Fotovoltaikanlage auf ihrer Pfarrscheuer, die sich neben der katholischen Pfarrkirche und dem dazugehörigen Pfarrhaus am Ortsrand der Gemeinde befindet, beantragt. Das Landratsamt lehnte die Genehmigung nach Einholung einer Stellungnahme des Referats Denkmalpflege beim Regierungspräsidium ab. Der VGH kam hingegen zu dem Ergebnis, dass eine Fotovoltaikanlage das Erscheinungsbild der – wegen seiner heimatgeschichtlichen Bedeutung als einfaches Kulturdenkmal unter Denkmalschutz stehenden – Pfarrscheuer nicht erheblich beeinträchtige. Die Richter führten zur Begründung seiner Entscheidung u. a. aus, dass bei der zu treffenden Ermessensentscheidung das öffentliche Interesse an der Erschließung erneuerbarer Energien mit dem ihm zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen sei. Denn der Klimaschutz sei als Staatszielbestimmung im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankert. Das bedeute, dass den Belangen des Denkmalschutzes auch bei einer erheblichen Beeinträchtigung nicht automatisch der Vorrang gegenüber den Belangen des Klimaschutzes einzuräumen sei. Die Gewinnung regenerativer Energien, auch wenn sie religiös motiviert sei, sei keine Religionsausübung. Die Kirchengemeinde könne sich daher nicht auf ihr kirchliches SelbstbestimmungsrechtZfIR 2011, A 5oder die Religionsfreiheit berufen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
(Quelle: Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 22.9.2011)

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell