ZfIR 2011, 732

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO §§ 12, 133; GBV § 43; BNotO § 14155. Unzulässige Grundbucheinsicht im automatisierten Abrufverfahren durch Notar auf bloße Anfrage eines MaklersOLG Celle, Urt. v. 15.07.2011 – Not 7/11OLG CelleUrt.15.7.2011Not 7/11

Leitsatz des Gerichts:

Die bloße Bitte eines Maklers um Grundbucheinsicht berechtigt den Notar ohne nähere Prüfung eines berechtigten Interesses nicht zur Einholung eines Grundbuchauszugs im automatisierten Abrufverfahren (Bestätigung von Not 26/10).

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