RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Aktuell
Gesetzentwurf Bundesrat: Datenschutz bei „Google Street View“ beachten
Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen sollen vor der Übermittlung durch das Internet unkenntlich gemacht werden. Des Weiteren muss auch Eigentümern, Mietern oder Fahrzeughaltern das Recht eingeräumt werden, der weiteren Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, wie sie beispielsweise von „Google Street View“ demnächst auch in Deutschland angeboten werden. Das Bundesdatenschutzgesetz soll zu diesem Zweck um eine neue Bestimmung ergänzt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf des Bundesrates (17/2765).
Um für die Betroffenen eine „hinreichende Transparenz“ zu schaffen und ihnen die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern, solle eine großformatige Erfassung von Gebäuden, Straßen und Plätzen über das Internet innerhalb von vier Wochen, spätestens eine Woche vor Beginn der Aufnahmen im Internet und in örtlichen Tageszeitungen bekannt gemacht werden. Ort und Zeitpunkt der Aufnahme seien jeweils mit anzugeben. Die Länderkammer begründet ihren Vorstoß damit, dass die geltenden Rechtsvorschriften nicht ausreichend seien. Das Recht der Betroffenen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten zu entscheiden, liefe durch Anbieter wie „Google Street View“ ins Leere, so argumentiert der Bundesrat.
Der Bundesregierung ist nach eigenen Angaben die aufgezeigte Problematik bewusst. Sie prüfe derzeit den Handlungsbedarf. Für eine gesetzliche Regelung läge die Rechtfertigung in einer Gefährdung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Sie müsste insbesondere die Frage einbeziehen, ob es sich bei Gebäudeabbildungen um personenbezogene Daten handelt. Sie werde ihr Ergebnis „zeitnah“ vorlegen, kündigt die Regierung an.(Quelle: HiB Nr. 284 v. 2.9.2010)