ZfIR 2010, 703

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGKG § 41 Abs. 5160. Bemessung des Gebührenstreitwerts bei Feststellung der (Nicht-)Berechtigung der Mietminderung nach jährlichem Minderungsbetrag auch bei GewerbemietverhältnissenKG, Beschl. v. 26.08.2010 – 8 W 38/10 (LG Berlin)KGBeschl.26.8.20108 W 38/10LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Der Gebührenstreitwert der Klage auf Feststellung eines Mieters gegen den Vermieter, dass er wegen Mängeln der Mietsache zur Minderung berechtigt ist, richtet sich entsprechend § 41 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2. GKG nach dem Jahresbetrag der geltend gemachten Minderung.

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