ZfIR 2010, 702

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB §§ 883, 888 Abs. 1; AnfG § 4 Abs. 1, § 8 Abs. 2; ZPO § 867 Abs. 1154. Keine Anfechtung einer sechs Jahre vor Zwangssicherungshypothek eingetragenen AuflassungsvormerkungOLG Koblenz, Urt. v. 12.05.2010 – 1 U 758/09 (LG Bad Kreuznach)OLG KoblenzUrt.12.5.20101 U 758/09LG Bad Kreuznach

Leitsätze des Gerichts:

1. Der durch Vormerkung gesicherte zukünftige Auflassungsanspruch aus einem unwiderruflichen notariellen Verkaufsangebot setzt sich gegenüber einer nachrangig eingetragenen Zwangssicherungshypothek durch.

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