ZfIR 2010, 702

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 556 Abs. 3 Satz 1 und 3151. Beweislast des Wohnraummieters bei Geltendmachung erhöhter Betriebskosten durch gewerbliche Nutzung auch bei überwiegendem GewerbeanteilBGH, Urt. v. 11.08.2010 – VIII ZR 45/10 (LG Duisburg)BGHUrt.11.8.2010VIII ZR 45/10LG Duisburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Bedarf eine Betriebskostenabrechnung einer Erläuterung, damit sie nachvollzogen werden kann und somit den an sie zu stellenden Mindestanforderungen genügt, sind auch Erläuterungen zu berücksichtigen, die der Vermieter dem Mieter außerhalb der Abrechnung – vor Ablauf der Abrechnungsfrist – erteilt hat, zum Beispiel im Mietvertrag, in einer vorausgegangenen Abrechnung oder auf Nachfrage des Mieters.

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