ZfIR 2009, 720

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 69 Abs. 1160. Rechtmäßiges Erbringen der Sicherheitsleistung im ZV-Verfahren nur durch Überweisung trotz gerichtlich quittierter BareinzahlungLG Berlin, Urt. v. 22.07.2009 – 86 O 74/09LG BerlinUrt.22.7.200986 O 74/09

Leitsatz des Gerichts:

Keine Amtspflichtverletzung, wenn der Rechtspfleger eine Quittung der Kosteneinziehungsstelle der Justiz über eine Bareinzahlung als Sicherheitsleistung im Zwangsversteigerungsverfahren zurückweist. Auch Bareinzahlungen bei der Gerichtskasse sind „Sicherheitsleistungen durch Barzahlung“ und damit nach § 69 Abs. 1 ZVG ausgeschlossen.

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