ZfIR 2008, 691

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2008Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtBrüssel-I-VO Art. 22 Nr. 1 Satz 1 (EuGVVO)159. Deliktsrechtliche Einordnung von Schadensersatz- und Beseitigungsansprüchen bezüglich eines in Italien belegenen Grundstücks mit der Folge der internationalen Zuständigkeit deutscher GerichteBGH, Urt. v. 18.07.2008 – V ZR 11/08 (LG Duisburg)BGHUrt.18.7.2008V ZR 11/08LG Duisburg

Leitsatz des Gerichts:

Für Beseitigungs- und Schadensersatzklagen, die auf eine Eigentumsverletzung gestützt werden, ist nicht der ausschließliche Gerichtsstand des Art. 22 Nr. 1 Satz 1 EuGVVO gegeben.

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