ZfIR 2008, 690

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2008Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtErbbauVO § 7154. Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts nach von diesem eingeräumten Rangrücktritt der ErbbauzinsreallastOLG Hamm, Beschl. v. 03.07.2008 – 15 Wx 116/08 (LG Arnsberg)OLG HammBeschl.3.7.200815 Wx 116/08LG Arnsberg

Leitsätze des Gerichts:

1. § 7 ErbbauVO hat auch dann zwingenden Charakter, wenn eine Gemeinde Erbbaurechtsausgeberin ist.
2. Führt eine Gemeinde durch die Bewilligung des Rangrücktritts ihrer Erbbauzinsreallast hinter Rechten in Abt. III des Grundbuchs selbst eine Veränderung der Gewichtung der im Rahmen der gesetzlichen Vorschrift abzuwägenden wirtschaftlichen Interessen herbei, kann sie aus einer Bestimmung des Erbbaurechtsbestellungsvertrages, der ihr die Versagung der Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen erlaubt, keinen weitergehenden Schutz ihrer Interessen beanspruchen.

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