ZfIR 2008, 684

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2008RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 85aUnwirksamkeit eines den Schuldnerschutz unterlaufenden Gebots durch DrittenZVG§ 85aBGH, Beschl. v. 17.07.2008 – V ZB 1/08 (LG Potsdam) +BGHBeschl.17.7.2008V ZB 1/08LG Potsdam

Leitsatz des Gerichts:

Das Gebot eines Beauftragten des Gläubigers, das ausschließlich darauf gerichtet ist, zu Gunsten des Gläubigers und zu Lasten des Schuldners die Rechtsfolgen von § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen, ist unwirksam. Ob der Bieter zur Vertretung des Gläubigers berechtigt ist, ist insoweit ohne Bedeutung (Fortführung von Senat, BGHZ 172, 218 = ZIP 2007, 2192 (LS)).

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