RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
BVerfG: Zum Windenergie-auf-See-Gesetz
Mit am 20. 8. 2020 veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des BVerfG entschieden, dass das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) verfassungswidrig ist, soweit es keinerlei Ausgleich für Planungs- und Untersuchungskosten von Vorhabenträgern vorsieht, deren nach früherem Recht begonnene Projekte infolge des Inkrafttretens des Gesetzes beendet wurden (BVerfG, Beschl. v. 30. 6. 2020 – 1 BvR 1679/17, 1 BvR 2190/17). Ein Ausgleich ist erforderlich, sofern die Unterlagen und Untersuchungsergebnisse für die nach neuem Recht vom Staat durchzuführenden „Voruntersuchungen“ weiter verwertet werden können. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.
(PM BVerfG Nr. 78/2020 v. 20. 8. 2020)