ZfIR 2020, 643

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 180 Abs. 2, 3150. Zu den Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung eines Teilungsversteigerungsverfahrens ZVG§ 180 LG Freiburg, Beschl. v. 11.02.2019 – 4 T 142/18 (rechtskräftig; AG Lörrach)LG FreiburgBeschl.11.2.20194 T 142/18rechtskräftigAG Lörrach

Leitsätze der Redaktion:

1. Macht der die einstweilige Einstellung einer Teilungsversteigerung beantragende Miteigentümer (hier: Ehegatte) das Beheben einer gesundheitlichen Einschränkung weder glaubhaft noch ist dies nach dessen Vortrag und dem Akteninhalt plausibel, so ist im Fall dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung keine Einstellung möglich, weil das Hindernis nicht binnen sechs Monaten (vgl. § 180 Abs. 2 Satz 1 ZVG) beseitigt wäre.
2. § 180 Abs. 3 ZVG gilt auch bei volljährigen Kindern, allerdings liegt eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls bei einem Volljährigen nur in seltenen Ausnahmefällen vor.

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