ZfIR 2020, 642

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 765a146. Schutzpflicht des Vollstreckungsgerichts bei Suizidgefährdung eines am Zwangsversteigerungsverfahren Beteiligten ZPO§ 765a ZfIR 2020, 643 BGH, Beschl. v. 25.06.2020 – V ZB 90/17 (LG Darmstadt)BGHBeschl.25.6.2020V ZB 90/17LG Darmstadt

Leitsätze der Redaktion:

1. Macht das Vollstreckungs- oder Beschwerdegericht dem suizidgefährdeten Beteiligten einer Zwangsversteigerung Auflagen, stellt aber nicht sicher oder kann sicherstellen, dass sich die Suizidgefahr nicht verwirklicht, wenn der Beteiligte bei Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens in eine Konfliktsituation gerät, die er selbst nicht mehr angemessen bewältigen kann, wird es seiner aus Art. 2 Abs. 2 GG folgenden Schutzpflicht nicht gerecht.
2. Die Schutzpflicht der Vollstreckungsgerichte entfällt nicht dadurch, dass der suizidgefährdete Beteiligte an der Behandlung der psychischen Erkrankung, aus der die Suizidgefahr resultiert, nicht (ausreichend) mitwirkt.

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