ZfIR 2020, 623

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 10 Abs. 6 Satz 3Vergemeinschaftung von Unterlassungsansprüchen nur bei das Gemeinschaftseigentum betreffenden Störungsbeseitigungsansprüchen WEG§ 10 BGH, Urt. v. 24.01.2020 – V ZR 295/16 (OLG München)BGHUrt.24.1.2020V ZR 295/16OLG München

Leitsatz des Gerichts:

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Unterlassungsansprüche, die dem einzelnen Wohnungseigentümer zur Abwehr von Störungen im räumlichen Bereich seines Sondereigentums zustehen, auch dann nicht durch Beschluss an sich ziehen, wenn zugleich das Gemeinschaftseigentum von den Störungen betroffen ist. In einem solchen Fall können nur die Ansprüche vergemeinschaftet werden, die auf die Abwehr der Störungen des Gemeinschaftseigentums gerichtet sind.

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