ZfIR 2020, 616

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtGBV § 15 Abs. 1 lit. aBezeichnung des Gläubigers bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek aufgrund eines von ihm als Insolvenzverwalter erwirkten Titels GBV§ 15 OLG Jena, Beschl. v. 27.07.2020 – 3 W 211/20 (rechtskräftig; AG Suhl)OLG JenaBeschl.27.7.20203 W 211/20rechtskräftigAG Suhl

Leitsatz des Anmerkungsverfassers:

Als Berechtigter einer Sicherungshypothek nach §§ 866, 867 ZPO ist der Insolvenzverwalter, der als Partei kraft Amtes für die von ihm verwaltete Insolvenzmasse im Vollstreckungstitel ausgewiesen ist, namentlich und ohne den Funktionszusatz „als Insolvenzverwalter über …“ zu bezeichnen.

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