RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2019
Aktuell
BMJV: Bundesregierung beschließt Wohn- und Mietenpaket
Die Bundesregierung einigte sich auf Maßnahmen zum bezahlbaren Wohnen und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums:
- Verlängerung der Regelungen Mietpreisbremse um fünf weitere Jahre. Zu viel gezahlte Miete soll auch rückwirkend für einen Zeitraum von 2,5 Jahren nach Vertragsschluss zurückgefordert werden können, sofern ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegt.
- Bis Jahresende Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Mietspiegelrecht zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre.
- Bis Jahresende Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Begrenzung der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen.
- Deutliche Senkung der Nebenkosten für den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum. Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern sollen künftig maximal die Hälfte der Maklerkosten tragen müssen.
- Übertragung der Regelungen der neu gefassten BImA-Verbilligungsrichtlinie auch auf die Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) zur Baulandmobilisierung. Gespräche mit der Deutschen Bahn AG über die Mobilisierung weiterer Grundstücksflächen.
- Evaluierung der Wohnungsbauprämie bis Ende 2019 und attraktivere Ausgestaltung.
- Soweit finanzielle Spielräume entstehen, sollen zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro für preiswerten Mietwohnungsneubau zur Verfügung gestellt werden.
- Klimakabinetts wird weiter über Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme und die energetische Gebäudesanierung beraten.
- Bis Jahresende Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Baugesetzbuchs: Verbesserung der Schließung von Baulücken durch Weiterentwicklung des Vorkaufsrechts oder durch die erleichterte Anwendung eines Baugebots. Erleichterung der Außengebietsentwicklung und Einführung einer neuen Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“, um den Bedürfnissen des ländlichen Raums besser zu entsprechen (Verlängerung § 13b BauGB).
(PM BMJV v. 18. 8. 2019)