ZfIR 2019, 645

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 148150. Zur Aussetzung einer Werklohnklage des Subunternehmers gegen den Hauptunternehmer bei Prozess des Hauptunternehmers gegen den Bauherrn ZPO§ 148 OLG Köln, Beschl. v. 20.03.2019 – 16 W 11/19 (LG Köln)OLG KölnBeschl.20.3.201916 W 11/19LG Köln

Leitsatz des Gerichts:

Die Werklohnklage des Subunternehmers gegen den Hauptunternehmer kann nicht allein deswegen nach § 148 ZPO ausgesetzt werden, weil die Erbringung der Werkleistung in dem Prozess über den Werklohn des Hauptunternehmers gegen den Bauherrn ebenfalls bestritten ist. Eine die Aussetzung ermöglichende Bindung kann allerdings über eine Interventionswirkung (§ 74 Abs. 3, § 68 ZPO) entstehen, wenn der Hauptunternehmer gegenüber dem Subunternehmer den Streit verkündet.

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