ZfIR 2019, 645

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtBGB § 634 Nr. 4, § 280 Abs. 1; ZPO §§ 318, 321, 322148. Schadensersatzanspruch als Streitgegenstand einer gegen Bauingenieur wegen Planungsfehler erhobener (Zahlungs-)Klage BGB§ 634 BGB§ 280 ZPO§ 318 ZPO§ 321 ZPO§ 322 BGH, Urt. v. 21.02.2019 – VII ZR 105/18 (OLG Stuttgart)BGHUrt.21.2.2019VII ZR 105/18OLG Stuttgart

Leitsätze des Gerichts:

1. Zum Streitgegenstand bei einer Klage gegen einen Ingenieur auf Schadensersatz wegen eines Planungsmangels, der zu einem Bauwerksmangel geführt haben soll.
2. Ein Ergänzungsurteil, mit dem ein erstinstanzliches Gericht während des laufenden Berufungsverfahrens sein Urteil zu Lasten des Berufungsführers abändert, obwohl weder die Voraussetzungen des § 321 ZPO noch eine sonstige verfahrensrechtliche Grundlage hierfür vorliegen, entfaltet keine Bindungswirkung für das Berufungsgericht, ohne dass es seinerseits angefochten werden muss.

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