ZfIR 2019, 644

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 27 Abs. 1 Nr. 1, § 23 Abs. 4 Satz 2145. Zur Erledigung der Hauptsache bei gegen den Verwalter erhobener Klage auf Beschlussumsetzung WEG§ 27 WEG§ 23 BGH, Urt. v. 15.02.2019 – V ZR 71/18 (LG Düsseldorf)BGHUrt.15.2.2019V ZR 71/18LG Düsseldorf

Leitsatz der Redaktion:

Die Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache, mit dem Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter ihren individuellen Anspruch auf Umsetzung eines Eigentümerbeschlusses (hier: Klageerhebung gegen vorherigen Verwalter wegen zu erstellender Jahresabrechnung) geltend gemacht haben, ist nach Widerspruch des beklagten Verwalters durch das Gericht auszusprechen, wenn die Klage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses (hier: Klageerhebung gegen vorherigen Verwalter) zulässig und begründet war; ein zwischenzeitlich gefasster, aber rechtskräftig für ungültig erklärter anderslautender Beschluss steht dem nicht entgegen.

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