ZfIR 2018, 632

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtInsVV § 3 Abs. 1 Buchst. b Alt. 2; ZwVwV § 18 Abs. 1150. Ermittlung des Zuschlags zur Insolvenverwaltervergütung für die im Rahmen der sog. stillen Zwangsverwaltung übernommenen Tätigkeiten InsVV§ 3 ZwVwV§ 18 LG Frankfurt/O., Beschl. v. 24.05.2017 – 13 T 20/16 (AG Frankfurt/O.)LG Frankfurt/O.Beschl.24.5.201713 T 20/16AG Frankfurt/O.

Leitsatz der Redaktion:

Hat sich die Berechnungsgrundlage der Insolvenzverwaltervergütung durch Gewinne der „stillen Zwangsverwaltung“ erhöht, ist zu prüfen, ob trotz der Erhöhung der Regelvergütung ein (Ausgleichs-)Zuschlag zu gewähren ist, weil sich die Vergütung ohne Massemehrung bei angemessenen Zuschlag stärker erhöht hätte; die Bemessung des Zuschlags muss dazu führen, dass der durch die stille Zwangsverwaltung der Masse zufließende Betrag angemessen zwischen Masse und Verwalter verteilt wird.

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