ZfIR 2018, 631

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2, 5149. Rechtmäßige Einordnung einer vollstreckbaren Wohngeldforderung in Rangklasse 5 durch das Vollstreckungsgericht ZVG§ 10 LG Stuttgart, Beschl. v. 15.03.2018 – 2 T 442/17 (AG Stuttgart)LG StuttgartBeschl.15.3.20182 T 442/17AG Stuttgart

Leitsatz der Redaktion:

Kann das Vollstreckungsgericht aus der im Vollstreckungsbescheid enthaltenen Bezeichnung einer Jahresabrechnung nicht den Bezugszeitraum der titulierten Forderung entnehmen und somit nicht feststellen, dass die rückständigen Beträge aus dem Jahr der Beschlagnahme und den letzten zwei Jahren, stammen, ist die von ihm vorgenommene Einteilung der titulierten Forderung in Rangklasse 5 des § 10 Abs. 1 ZVG anstelle in Rangklasse 2 rechtmäßig.

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