ZfIR 2018, 631

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGNotKG § 30 Abs. 3148. Grenzen der Haftung für im Übertragungsvertrag einer Eigentumswohnung erklärte Übernahme von Notarkosten GNotKG§ 30 OLG Hamm, Beschl. v. 25.07.2018 – 15 W 427, 428/17 (LG Bielefeld)OLG HammBeschl.25.7.201815 W 427, 428/17LG Bielefeld

Leitsatz des Gerichts:

§ 30 Abs. 3 GNotKG begrenzt nach seinem klaren Wortlaut die Übernahmeerklärung auf die Kosten des Beurkundungsverfahrens und die mit diesem Beurkundungsverfahren im Zusammenhang stehenden Kosten des Vollzugs oder der Betreuungstätigkeiten. Ohne weiteres haftet der Übernahmeschuldner mithin nicht für die Kosten anderer Urkunden, etwa die Kosten für die Beglaubigung der Zustimmung des Verwalters nach § 12 WEG oder die Beglaubigung der Löschungsbewilligung eines Grundpfandrechtsgläubigers.

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