ZfIR 2018, 622

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 5 Abs. 4 Satz 2, 3Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger bei Änderung/Aufhebung bestehender Sondernutzungsrechte trotz gleichzeitiger Neubegründung WEG§ 5 OLG Köln, Beschl. v. 07.02.2018 – I-2 Wx 5/18 (AG Bonn)OLG KölnBeschl.7.2.2018I-2 Wx 5/18AG Bonn

Leitsatz des Gerichts:

Bei einer nachträglichen Aufhebung und anschließenden Neubegründung von Sondernutzungsrechten bedarf es der Zustimmung von Grundpfandgläubigern. § 5 Abs. 4 Satz 3 WEG findet insoweit keine Anwendung (Anschluss an OLG München FGPrax 2009, 205).

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