ZfIR 2017, 632

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrecht GrEStG § 3 Nr. 2 Satz 1; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 8146. Erhebung von Grunderwerbsteuer bei unentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks an eine Stiftung bei deren Verpflichtung zu dessen Verkauf – mittelbare Geldschenkung GrEStG§ 3 ErbStG§ 7 FG Münster, Urt. v. 07.06.2017 – 8 K 2338/14 GrE (nicht rechtskräftig)FG MünsterUrt.7.6.20178 K 2338/14 GrEnicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Verpflichtet sich eine Stiftung im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übereignung eines Grundstücks, dieses umgehend zu einem festen Kaufpreis zu verkaufen, kann sie somit im Verhältnis zum Schenker nicht frei über das Grundstück, sondern erst über den Veräußerungserlös verfügen; damit kann es sich schenkungsteuerrechtlich allenfalls um eine mittelbare Geldschenkung und nicht um eine Grundstücksschenkung im Sinne des ErbStG handeln.
2. Mangels Freigebigkeit liegt regelmäßig keine Schenkung (weder nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG noch nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 ErbStG) vor, wenn ein Träger öffentlicher Verwaltung Vermögen auf eine Stiftung überträgt; die Rechtsprechung des BFH, dass unentgeltliche Vermögensübertragungen von Trägern öffentlicher Verwaltung regelmäßig nicht freigebig erfolgen und daher in der Regel nicht zu Schenkungen unter Lebenden führen ist auch auf den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 ErbStG anzuwenden.

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