ZfIR 2016, 643

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und Vollstreckungsrecht GG Art. 2 Abs. 2; LVerf (Brandenburg) Art. 52 Abs. 3 Alt. 2; ZPO § 765a149. Nachweispflicht des Schuldners bei Geltendmachung von Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefahr GGArt. 2 LVerf (Brandenburg)Art. 52 ZPO§ 765a VerfG Potsdam, Beschl. v. 15.04.2016 – VfGBbg 10/16 (LG Frankfurt/O.)VerfG PotsdamBeschl.15.4.2016VfGBbg 10/16LG Frankfurt/O.

Leitsätze der Redaktion:

1. Die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung ist vom Beschwerdegericht von der Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens abhängig zu machen zu der Frage, ob der Schuldner durch die Zwangsräumung ernsthaft in seinem Leben oder seiner Gesundheit gefährdet werde, demnach suizidgefährdet ist; die Einholung des Sachverständigengutachtens kann von der Zahlung eines Auslagenvorschusses über 1.500 € abhängig gemacht werden.
2. Leistet der Schuldner trotz mehrfacher Aufforderung mit Fristsetzung durch das Beschwerdegericht keinen Auslagenvorschuss und legt nicht die für ein Stattgeben des Antrags auf Prozesskostenhilfe notwendigen Unterlagen vor, ist die für die Gewährung von Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO behauptete Gesundheits- bzw. Lebensgefahr nicht nachgewiesen.
3. Lehnt das Beschwerdegericht dann den Antrag auf Prozesskostenhilfe ab und weist zugleich die sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Einstellung der Zwangsversteigerung zurück, liegt darin kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell