ZfIR 2016, 642

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenBau-, Boden- und Umweltrecht ZwVbG (Berlin) §§ 1, 2, 3; ZwVbVO (Berlin) §§ 1, 5; VwGO § 113 Abs. 5145. Zur Verweigerung eines Negativattests für die gewerbliche Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung ohne zweckentfremdungsrechtliche Genehmigung ZwVbG (Berlin)§ 1 ZwVbG (Berlin)§ 2 ZwVbG (Berlin)§ 3 ZwVbVO (Berlin)§ 1 ZwVbVO (Berlin)§ 5 VwGO§ 113 VG Berlin, Urt. v. 08.06.2016 – 6 K 103.16VG BerlinUrt.8.6.20166 K 103.16

Leitsätze der Redaktion:

1. Die parlamentsgesetzliche Ermächtigung des Senats (§ 1 Abs. 2 Satz 1 ZwVbG) und dessen auf dieser Grundlage getroffene Feststellung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 ZwVbVO) sind nicht zu beanstanden.
2. Werden in Berlin belegende Wohnräume insbesondere im Internet als Ferienwohnungen angeboten und regelmäßig für kurzfristige Zeiträume an Feriengäste vermietet, liegt eine Zweckentfremdung i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 ZwVbG vor; diese gewerbliche Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung bedarf einer Genehmigung nach § 3 ZwVbG.
3. Die Bestandsschutzregelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 ZwVbG erfasst gerade nicht die gewerbliche Ferienwohnungsvermietung und Fremdenbeherbergung.

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