ZfIR 2016, 642

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrecht GKG § 49a Abs. 1143. Zur Festsetzung des gerichtlichen Gegenstandswerts bei gleichzeitiger Abberufung des WEG-Verwalters und Bestellung eines neuen Verwalters GKG§ 49a BGH, Beschl. v. 16.06.2016 – V ZR 292/14 (LG Dresden)BGHBeschl.16.6.2016V ZR 292/14LG Dresden

Leitsatz des Gerichts:

Wird mit einer Klage neben der Abberufung des Verwalters auch die Bestellung eines namentlich bezeichneten neuen Verwalters erstrebt, sind bei der Festsetzung des Gegenstandswerts beide Anträge zu berücksichtigen. Bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist aber nur das die Abberufung überschießende Interesse an der Bestellung eines neuen Verwalters zu ermitteln. Wird das jeweilige Interesse anhand der Vergütungsansprüche des Verwalters geschätzt, sind daher die Laufzeiten des Alt- und Neuvertrages derart zu berücksichtigen, dass bei sich überschneidenden Zeiträumen nur der jeweils höhere Honoraranspruch angesetzt wird.

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