ZfIR 2016, 641

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und Grundbuchrecht WEG § 12 Abs. 1, § 24 Abs. 6 Satz 2, § 26 Abs. 3142. Kein förmlicher Nachweis über Insolvenzverwalterbestellung gegenüber Grundbuchamt bei vom selben Amtsgericht verfügter Bestellung/Nachweis der WEG-Verwalterbestellung WEG§ 12 WEG§ 24 WEG§ 26 OLG München, Beschl. v. 30.05.2016 – 34 Wx 17/16 (AG Passau)OLG MünchenBeschl.30.5.201634 Wx 17/16AG Passau

Leitsätze des Gerichts:

1. Der formalisierte Nachweis über die Bestellung des Verwalters verlangt die Vorlage einer Niederschrift über den Bestellungsbeschluss mit zwei oder (bei Bestellung eines Verwaltungsbeirats) drei Unterschriften. Für das Grundbuchamt muss die jeweilige Funktion der unterzeichnenden Person feststellbar sein. Bei einem mehrköpfigen Verwaltungsbeirat genügt die der Unterschrift beigefügte Bezeichnung „Verwaltungsbeirat“ diesen Anforderungen nicht.
2. Für Erklärungen öffentlicher Behörden in eigenen Angelegenheiten, die in sogenannten bewirkenden Urkunden abgegeben werden, gilt im Grundbuchverfahren die Form des § 29 Abs. 3 GBO, erforderlich ist also Unterschrift nebst Siegel oder Stempel der Behörde. Des Nachweises in dieser Form bedarf es indessen nicht, wenn die aus der Erklärung folgende Tatsache bei dem Grundbuchamt offenkundig ist. Dies ist der Fall, wenn die Tatsache gerade durch die in den betreffenden Akten desselben Gerichts enthaltene Urkunde zur Entstehung gelangt ist (Ergänzung zu Senat v. 24. 5. 2016 – ZfIR 2016, 64234 Wx 16/16, ZfIR 2016, 630 (m. Anm. Zimmer, S. 633); zur Veröffentlichung vorgesehen bei juris).

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