ZfIR 2015, A 9

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Aktuell

BGH: Verhandlung zur Weiterleitung des Kabelsignals durch WEG

In Sachen I ZR 228/14 (Weiterleitung des Kabelsignals durch Wohnungseigentümergemeinschaft an die Wohneinheiten) verhandelt am 17.9.2015 der BGH.
Die Klägerin ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Sie nimmt die ihr von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern aufgrund von Berechtigungsverträgen eingeräumten urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Musikwerken wahr. Im Bereich der Kabelweitersendung übernimmt sie außerdem das Inkasso für Ansprüche anderer Verwertungsgesellschaften, die auf vergütungspflichtigen Kabelweitersendungshandlungen beruhen.
Die Beklagte ist die Wohnungseigentümergemeinschaft eines Gebäudes mit 343 Wohneinheiten in München. Sie betreibt in dem Gebäude ein Kabelnetz, mit dem das von einer Gemeinschaftsantenne abgeleitete Fernseh- und Rundfunksignal in die einzelnen Wohnungen der Eigentümergemeinschaft zum Empfang von Fernseh- und Hörfunkprogrammen weitergeleitet wird.
Die Klägerin vertritt die Ansicht, die Weiterübertragung des Sendesignals in die Wohnungen über das von der Beklagten unterhaltene Kabelnetz stelle eine urheberrechtlich relevante öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken dar. Sie hat die Beklagte wegen der Verletzung des Rechts von Urhebern und Leistungsschutzberechtigten zur öffentlichen Wiedergabe in der Zeit von Januar 2007 bis Dezember 2013 zuletzt auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 7 548,73 € und auf Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch genommen.
Das LG hatte die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin blieb erfolglos. Das OLG nahm an, die Beklagte habe das Recht der Urheber und Leistungsschutzberechtigten zur öffentlichen Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken durch die Versorgung der Wohneinheiten mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen nicht verletzt. Bei der Übertragung der Sendesignale handele es sich nicht um eine urheberrechtlich relevante Weiterleitung an eine Öffentlichkeit, sondern um einen durch die angebrachte Gemeinschaftsantenne verbesserten privaten Empfang der Originalsendungen.
Mit der vom OLG zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihre zuletzt gestellten Zahlungsanträge weiter.
Vorinstanzen:
LG München I, Urt. v. 20.2.2013 – 21 O 16054/12
OLG München, Urt. v. 11.9.2014 – 6 U 2619/13
(Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 141/2015 vom 17.8.2015)

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell